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Sanierung von Nichtwohngebäuden mit Bundesförderung

Ihr Nichtwohngebäude benötigt eine Sanierung zur Steigerung der Energieeffizienz und Sie haben schon einmal von einer Bundesförderung (BAFA) gehört und wollen nun mehr erfahren? Dann sind Sie bei uns genau richtig. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was Sie bei der Bundesförderung zur Sanierung von Nichtwohngebäuden beachten müssen und wie Sie diese bestens nutzen können.

Was sind Nichtwohngebäude?

Zunächst einmal sollte klargestellt werden, welche Gebäudetypen als Nichtwohngebäude eingestuft werden. Wie der Name es bereits verrät, handelt es sich bei Nichtwohnhäusern um Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke bestimmt sind. Als Nichtwohnhaus gelten alle Gebäude, die zu mindestens fünfzig Prozent für sogenannte Nichtwohnzwecke genutzt werden. Zu den Nichtwohngebäuden zählen zum Beispiel Bürogebäude, gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Krankenhäuser, Schulen, Universitätsgebäude, Sportanlagen, Theater und Kirchen.

Energetische Sanierungen von Nichtwohnhäusern rechnen sich oft besonders schnell. Zum einen, weil die Kosten für eine Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Fenstern, Klimaanlagen und Gebäudeautomation gefördert werden. Zum anderen kann die Sanierung durch geringere Energiekosten zu einer schnellen Amortisation führen, weil Nichtwohngebäude häufig einen höheren Energiebedarf haben als Wohngebäude.

Was ist die BAFA-Förderung zur Sanierung von Nichtwohnhäusern?

BAFA-Zuschüsse sind Zuschüsse, die einzelne Maßnahmen für energieeffizientere Gebäude fördern. Dazu gehören der Austausch von Ölheizungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Interessant daran ist, dass das geförderte Geld nicht zurück gezahlt werden muss. Die möglichen Zuschüsse sind allerdings mit bestimmten Bedingungen verbunden. Grund für diese Möglichkeit ist, dass in Deutschland mehr als ein Drittel an Energie für Heizung und Warmwasser durch fossile Energie verbraucht werden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt dies zu ändern und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Um dies zu erreichen sollen Sanierungen von energieeffizienten Gebäuden mithilfe von Bundesförderungen attraktiver werden.

Was bedeutet Energieeffizienz bei Häusern?

Die Energieeffizienzklasse für Gebäudes zeigt auf einen Blick, wie es um den energetischen Zustand von den Häusern steht. Sie ist in der Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt und verdeutlicht, wie viel Energie ein Haus verbraucht.

Daher zeigt die Energieeffizienzklasse auch sofort, wie nachhaltig ein Gebäude ist, ob Heizen darin zum Schnäppchen oder doch zum Kostenfresser wird. Um die Energieeffizienz eines Gebäudes schnell kategorisieren zu können, gibt es eine Skala. Diese erstreckt sich aktuell von A+ bis H und richtet sich nach dem Endenergieverbrauch/-bedarf im Energieausweis. Die Angaben lassen Rückschlüsse auf die Heizkosten zu, eignen sich aber vordergründig für einen schnellen und transparenten Vergleich verschiedener Gebäude. Aufgrund dieser Einstufung lässt sich also schnell feststellen, ob das Gebäude saniert werden sollte oder nicht.

Wer darf einen Antrag zur Förderung von Sanierungen stellen?

Viele unserer Kunden fragen sich, ob Sie überhaupt für eine Bundesförderung berechtigt sind. Daher haben wir für Sie im folgenden eine Übersicht erstellt, die die berechtigten Personen auflistet. Zu denen gehören:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Welche Sanierung wird von der BAFA gefördert?

Die BAFA unterstützt Sanierung an Nichtwohngebäuden finanziell. Hierbei ist genauestens festgelegt, welche Sanierungen wie hoch gefördert werden. Generell werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen, von der BAFA gefördert.

Zu diesen Sanierungsmaßnahmen zählen beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), die Erneuerung/Aufbereitung von Fassaden, das Wechseln von Fenstern, Außentüren und -toren, aber auch sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen. Zusammengefasst sind also die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihren Maßnahme anfallen, förderfähig. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind.

Es ist zusätzlich wichtig zu wissen, dass eine Bundesförderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung nur im Kontext mit einer Bundesförderung von folgenden Einzelmaßnahmen beantragt werden kann:

 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (Außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung

 

Sollten Sie planen, ein Nichtwohngebäude zu bauen, können sie sich freuen, da der Neubau und Ersterwerb neuer energieeffizienter Nichtwohngebäude ebenfalls gefördert werden.

Wie hoch kann die Förderung durch das BMWi sein?

Das BMWi unterstützt viele Besitzer mit einer Bundesförderung von „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ und übernimmt dabei teilweise bis zu 80% der anfallenden Kosten. Um das zu erreichen, müssen aber natürlich einige Kriterien erfüllt werden.

Die Zuschüsse können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Bei einem Sanierungsfahrplan, welchen Sie von uns nach einer individuellen Energieberatung erhalten, ist nach DIN V 18599 für Nichtwohnhäusern je nach Grundfläche zwischen 1.700 und 1.800€ förderfähig. Der zu fördernde Betrag wird immer individuell errechnet, wobei einige Kriterien beachtet werden müssen. Dabei liegt beispielsweise das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 Euro (brutto).

Die Bundesförderung der Sanierungsmaßnahmen verlaufen nach gewissen Grundregularien. Eine der wichtigsten Informationen ist, dass die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen auf maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und auf insgesamt maximal 15 Millionen Euro beschränkt sind. Je nach Maßnahmen, die Sie zur Erhöhung der Energieeffizienz verwendet haben, ist das demnach der Betrag, den Sie höchstens erhalten können.

Generell lässt sich festhalten, dass es meistens einen Anteil der Kosten gibt, der übernommen wird. Der Betrag ist aber zusätzlich noch durch eine Höchstsumme begrenzt. Aber es gibt die Möglichkeit, einige Förderprogramme zu kombinieren.

Gut beraten durch den Energieberater KE-Impuls

Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Wir von Klode Energie-Impuls sind ein Energieberater sowohl für Wohn- als auch
Nichtwohngebäude. Wir versuchen immer, das beste Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen und diese bestens zu beraten. Um das zu erreichen, verfügen wir selbstverständlich über alle notwendigen Qualifikationen und sind sowohl als Energieeffizienzexperten für Förderprogramme des Bundes und der KfW als auch vom TÜVRheinland qualifiziert. Des Weiteren sind wir berechtigt, Energieausweise auszustellen.

Sollten Sie Interesse an einer Sanierung für Nichtwohngebäude haben und dafür noch eine Beratung benötigen, oder einer anderen Leistung von KE- Impuls wünschen, können Sie uns einfach über unser Kontaktformular erreichen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.