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Individueller Sanierungsfahrplan – Erstellung durch die Experten von KE-Impuls

Ein individueller Sanierungsfahrplan gibt Ihnen zum einen Aufschluss über den energetischen Zustand Ihres Hauses und leitet daraus detailliert mögliche Handlungsempfehlungen für etwaige Sanierungen ab, um die Energieeffizienz zu steigern. Für die Erstellung einen solchen Fahrplans und der Umsetzung, der sich daraus ergebenden Maßnahmen gewährt der Staat hohe Fördergelder. Als anerkannter Energieberater kann KE-Implus den Antrag auf Förderung und die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplan für Sie übernehmen.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan genau?

Ein individueller Sanierungsfahrplan wird speziell für Ihr Haus angefertigt und nimmt den gegenwärtigen energetischen Zustand als Grundlage. Zu Beginn nehmen wir als Energieberater Messwerte auf, mit denen wir den energetischen Zustand Ihres Hauses besser beurteilen können. Unter anderem prüfen wir dabei die Dämmung des Gebäudes sowie alle verbauten Anlagen. Auf Basis dieser Ergebnisse formulieren wir daraufhin konkrete Handlungsempfehlungen für Sie. In der Regel richtet sich ein individueller Sanierungsfahrplan nach einer festen Gliederung und Struktur, welche sich an folgenden Inhaltspunkten orientiert:

 

  • Grundlegende Informationen zu Ihrem Haus
  • Energetischer Ist-Zustand
  • Individueller Energiebedarf
  • Maßnahmen, um individuellen Energiebedarf zu senken
  • Mögliche Schritte zur Sanierung
  • Detaillierte Ausführung der Maßnahmen mit Auswirkungen auf Effizienz
  • Erklärungen zu Begriffen und Grafiken

Für wen lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan?

Grundsätzlich lohnt sich die Erstellung eines iSFP natürlich für alle Hausbesitzer und Immobilieneigentümer. Speziell ältere Gebäude weisen oft erhebliche Mängel in der Energieeffizienz auf und bieten daher großes Potenzial für Verbesserungen durch mögliche Sanierungsarbeiten. Wenn Sie also wissen, dass umfangreiche oder punktuelle Sanierungen in Kürze anstehen werden, ist es sinnvoll sich im Vorfeld einen Fahrplan von einem Energieberater anfertigen zu lassen. Planen Sie hingegen einen Hausverkauf, ist ein iSFP ebenfalls sehr sinnvoll, da Sie potenziellen Käufern einen schnellen Überblick über den Zustand des Hauses geben können und welche Sanierungsarbeiten in Zukunft anfallen könnten.

Wer kann Bundesförderungen für den iSFP beantragen?

Bundesförderungen für Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung können grundlegend von Haus- und Wohnungseigentümern, Mietern und Pächtern sowie von kleinen und mittleren selbstständigen Gewerbeunternehmen und gemeinnützigen Organisationen beantragt werden. Für letztere gilt jedoch, dass der mehrheitliche Teil der verfügbaren Fläche für Wohnzwecke genutzt wird. Weitere Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags sind darüber hinaus lediglich, dass der Standort des Gebäudes in Deutschland ist und dass der Bauantrag mindestens zehn Jahre alt ist.

Wie hoch ist die Bundesförderung?

Das Bundesministerium für Energie und Wirtschaft übernimmt für die allgemeine Energieberatung und die Erstellung eines individuellen Fahrplans 80 Prozent der Kosten. Die maximale Förderungssumme beträgt bei 1- und 2-Familienhäusern jedoch 1.300 und bei Mehrfamilienhäusern 1.700 Euro. Die Vorstellung des Plans bei einer Wohnungseigentümerversammlung bringt noch einmal zusätzliche 500 Euro staatliche Förderung. Außerdem gewährleistet der Staat für die Umsetzung von im Fahrplan formulierten und vorgeschlagenen Maßnahmen nochmals 5 Prozent Förderung. zu den bereits gewährleisteten 20 Prozent aus der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen. Bei Gesamtkosten von 30.000 Euro entspräche dies einer Erhöhung der Fördersumme um 1.500 Euro auf insgesamt 7.500 Euro.

Wie lang gilt ein individueller Sanierungsfahrplan?

Grundsätzlich existieren für den iSFP keine Ablauffristen, jedoch entfällt 15 Jahre nach Ausstellung des Dokuments der Anspruch auf staatliche Förderung für die Umsetzung von im Fahrplan formulierten Sanierungsmaßnahmen. Alle im iSFP definierten Handlungsempfehlungen sind unverbindlich. Es besteht selbstverständlich keine Pflicht diese umzusetzen. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen gewährt der BMWi Boni in Höhe von 5 Prozent. Wenn Sie eine der empfohlenen Maßnahmen umsetzen und dafür staatliche Zuschüsse erhalten möchten, muss dies hingegen im Zeitraum von 15 Jahren nach Antragsstellung geschehen. Danach entfällt das Recht auf Förderungen. Da sich die Energiebranche und die genutzte Technologie rasant weiterentwickelt, sollte jedoch hinterfragt werden, ob die Informationen nach so ein langer Zeit noch aktuell sind.

Wie beantragen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan?

Die Beantragung eines iSFP stellt sich sehr unkompliziert dar. Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular oder die anderen gängigen Kontaktmöglichkeiten und beauftragen uns mit der Erstellung. Von da an übernehmen wir als zuständiger Energieberater sowohl die Antragsstellung sowie die Anfertigung des Fahrplans. Um die Vollständigkeit und Richtigkeit des Berichtes zu gewährleisten, kann mitunter ein individueller Termin für eine Vor-Ort-Begehung sinnvoll sein, da dort eventuelle Schwachstellen besser erkannt werden können. Haben Sie Fragen zu dem iSFP oder dem Ablauf, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.