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KE-Impuls – Ihr Partner bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein Förderprogramm, das vom Bund ins Leben gerufen wurden, um die energetische Effizienz von Gebäuden zu verbessern oder neu aufzusetzen. Als zertifizierte Energieberater und Energieeffizienzexperten unterstützt KE-Impuls Sie bei der Antragsstellung auf Förderung sowie bei der Durchführung der Energieeffizienz-fördernden Maßnahmen.

Was genau ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Im Grunde teilt sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude in drei Teilbereiche auf: Die Förderung für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude sowie die der Einzelmaßnahmen. Sie ersetzt und fasst die bisher geltenden fünf Förderprogramme für spezielle Teildisziplinen der Energieeffizienzsteigerung zusammen. Das Programm ist für die Einzelmaßnahmen bereits zu Beginn des Jahres 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, gestartet worden. Als Zuschuss- und Kreditvariante ist der Start der weiteren Programme für den 1. Juli 2021 vorgesehen und wird vorerst von der KfW durchgeführt. Im Jahr 2023 sollen auch direkte Zuschüsse durch die BAFA möglich werden.

Was kann mithilfe einer Bundesförderung für effiziente Gebäude saniert werden?

Zwischen einem Wohngebäude und einem Nichtwohngebäude bestehen prinzipiell keine Unterschiede, welche Gebäudesanierungen förderfähig sind. Ein Teil der Sanierung kann sich der Gebäudehülle widmen. Neben den Wänden zählen dazu auch das Dach, die Böden auf dem Fundament und zwischen einzelnen Stockwerken, sowie Fenster und Türen. Übliche Maßnahmen hierfür sind die Dämmung sowie der Austausch von einzelnen Bauteilen. Auch die Anlagentechnik eines Gebäudes kann mit einer Förderung optimiert werden. Ein entscheidender Punkt ist dabei die Lüftungsanlage. Je nach Zustand wird diese entweder vollkommen neu eingebaut, ausgewechselt oder optimiert. Bei gewerblichen Häusern werden auch verschiedene Steuer- und Regelungstechniken installiert sowie nach Potenzialen zur Energieeinsparung bei der Beleuchtung und der Raumkühlung gesucht. In Wohnhäuser kann hingegen das sogenannte „Efficiency Smart Home“ System installiert werden. Dabei handelt es sich um Digitalmaßnahmen, die den Bewohnern helfen Ihren Energieverbrauch besser zu koordinieren. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kann außerdem die Heizungsanlage eines Gebäudes bearbeitet werden. Hierbei können entweder komplett neue, effizientere Anlagen wie Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen integriert oder die vorhandene Anlage ausgebessert werden.

Wie viel wird gefördert?

Bei der Durchführung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen beträgt der Fördersatz für die Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung jeweils 20%. Bei der Heizungsanlage schwanken die Beträge zwischen 20 und 35% je nach Art der Anlage. Wird eine Ölheizung ausgetauscht, können die Förderungen nochmals höher ausfallen. Werden die Maßnahmen fachlich geplant und baulich begleitet, können sogar 50% der Kosten gefördert werden. Weitere 5% Förderung können mitunter gewährleistet werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan umgesetzt wird oder die Emission von Feinstaub unter einer Menge von 2,5 Milligramm pro Quadratmeter liegt.

Wer kann einen Antrag auf Bundesförderung für effiziente Gebäude stellen?

Einen Antrag auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude darf grundsätzlich jede Privatperson sowie Wohnungseigentümer und Wohnungsgenossenschaften stellen. Des Weiteren dürfen jegliche Unternehmen sowie Freiberufliche Anträge stellen. Auch viele kommunale Körperschaften und Verbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Kirchen gehören zu prinzipiell förderfähigen Einrichtungen. Vereinzelt können natürlich einzelne Möglichkeiten abweichen. Der Antrag muss in Person des Eigentümers, Mieters oder Pächters gestellt werden.

Wie unterstützt KE-Impuls Sie bei der Energieeffizienzförderung?

Die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experte ist für die Antragsstellung auf Förderung, die Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik vorsehen, verpflichtend. Für Arbeiten an der Heizungsanlage wird kein Energieberater vorausgesetzt, auf Wunsch unterstützen und beraten wir Sie aber natürlich trotzdem gerne. Falls Sie uns beauftragen, fertigen wir im ersten Schritt eine technische Projektbeschreibung an, innerhalb der wir die durchzuführende Maßnahme zur Energieeffizienzsteigerung erklären. Sie erhalten dann im weiteren Verlauf die sogenannte TPB-ID, welche für die eigentliche Antragsstellung benötigt wird. Haben Sie vorab Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude oder möchten vorerst dazu beraten werden, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Um uns zu erreichen, können Sie einfach unser Kontaktformular nutzen.