Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Wohngebäudes und dient als wichtige Orientierungshilfe für Eigentümer, Mieter und Käufer. Anhand verschiedener Kennwerte wird der energetische Zustand eines Wohngebäudes bewertet und übersichtlich dargestellt. Der Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wertvolles Instrument zur Einschätzung von Optimierungspotenzialen. KE-Impuls steht Ihnen als Ingenieurbüro für energieeffizientes Bauen und Sanieren zur Seite, wenn es um die Ausstellung und Bewertung des Energieausweises geht. Mit fundierter Expertise unterstützen wir Sie dabei, den Energiestandard Ihres Gebäudes zu analysieren und gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung zu identifizieren.
Der Energieausweis ist ein wichtiger Steckbrief für Wohngebäude, der die Energieeffizienz eines Hauses auf einen Blick vermittelt. Er enthält eine Vielzahl an Informationen, die den energetischen Zustand eines Gebäudes umfassend bewerten. Zu den wesentlichen Bestandteilen des Ausweises gehören allgemeine Angaben zum Gebäude, die verwendeten Heizstoffe wie Gas, Holzpellets oder Strom, sowie die Energiekennwerte des Hauses. Moderne Energieausweise für Wohngebäude führen eine Energieeffizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) auf, die eine einfache Vergleichbarkeit ermöglicht. Der Ausweis wird stets für das gesamte Wohngebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. In Gebäuden mit gemischter Nutzung, also mit sowohl Wohn- als auch gewerblich genutzten Räumen, gilt der Energieausweis ausschließlich für den Wohnbereich.
Darüber hinaus enthält er Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungen, die die Effizienz des Gebäudes verbessern können. Damit kann nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch die Energiekosten der Bewohner gesenkt werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt spätestens bei Verkauf oder Neuvermietung die Ausstellung vor. Wichtig ist natürlich, dass aktuelle gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Bei einer Ausstellung unsererseits achten wir selbstverständlich auf die Einhaltung der geltenden Vorgaben und bestätigen diese durch die Angabe unseres Namens, unserer Adresse, unserer Berufsbezeichnung und dem Ausstellungsdatum im Dokument, um Transparenz und Verlässlichkeit zu gewährleisten.
Der Ausweis enthält fünf Seiten mit definierten Inhalten. Diese Inhalte erläutern wir Ihnen im folgenden:
Die erste Seite liefert grundlegende Informationen über das Gebäude. Dazu gehören unter anderem die Adresse, das Baujahr, die eingesetzte Anlagentechnik, die Anzahl der Wohnungen, die Gebäudenutzfläche und Angaben zu erneuerbaren Energien. Außerdem wird hier vermerkt, welche Art von Lüftungssystem im Gebäude vorhanden ist. Auf dieser Seite wird zudem festgehalten, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt. Der Unterschied zwischen diesen beiden Varianten wird in einem späteren Abschnitt erläutert.
Falls für das Gebäude ein Bedarfsausweis ausgestellt wurde, enthält die zweite Seite die Ergebnisse der Berechnungen. Diese Berechnungen liefern wichtige Hinweise zur Effizienz des Gebäudes. Ist hingegen ein Verbrauchsausweis ausgestellt, bleibt diese Seite leer.
Wurde ein Verbrauchsausweis ausgestellt, finden sich auf der dritten Seite die entsprechenden Ergebnisse. Liegt ein Bedarfsausweis vor, bleibt diese Seite leer.
Die vierte Seite enthält konkrete Empfehlungen des Ausstellers zur kostengünstigen Modernisierung des Gebäudes. Hier wird erläutert, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um die Energieeffizienz zu steigern. Die Vorschläge werden je nach Umfang und Aufwand klassifiziert, etwa als Maßnahmen, die im Rahmen größerer Modernisierungen oder als einzelne Schritte durchgeführt werden können. Diese Empfehlungen helfen Eigentümern, gezielt in die Verbesserung ihres Gebäudes zu investieren.
Die letzte Seite bietet eine Übersicht der verwendeten Begriffe und deren Bedeutung. Diese Erläuterungen sorgen dafür, dass alles für Laien verständlich bleibt. Begriffe wie "Primärenergiebedarf" oder "Energiekennwert" werden hier klar definiert, um Missverständnisse zu vermeiden und eine korrekte Interpretation der Ergebnisse zu ermöglichen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt zwei Berechnungsgrundlagen für die Erstellung des Energieausweises vor: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Beide Varianten bewerten die Energieeffizienz eines Gebäudes, unterscheiden sich jedoch in ihrer Herangehensweise, den zugrunde liegenden Daten und ihrer Anwendbarkeit.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchswerten der letzten drei Jahre. Für diese Berechnungen werden Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen der vergangenen 18 Monate herangezogen, die den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung dokumentieren. Aufgrund dieser praxisnahen Daten gibt der Verbrauchsausweis ein realistisches Bild davon, wie energieeffizient ein Gebäude unter den aktuellen Gegebenheiten ist. Er kann für Gebäude erstellt werden, deren Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde oder die seitdem energetisch saniert wurden. Sollten dezentrale Heizsysteme genutzt werden, kann es unter Umständen schwierig sein, den Verbrauchsausweis zu erstellen. Wenn möglich, stellt der Verbrauchsausweis eine kostengünstige und zuverlässige Alternative zum Bedarfsausweis dar.
Der Bedarfsausweis hingegen wird auf der Grundlage rechnerischer Werte erstellt. Dabei werden keine Verbrauchsdaten genutzt, sondern der Energiebedarf des Gebäudes wird anhand von Bauunterlagen, technischen Daten, dem Baujahr und weiteren Faktoren berechnet. Diese Variante ist verpflichtend für ältere, unsanierte Gebäude, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die nicht mehr als vier Wohneinheiten umfassen. Auch für Neubauten sowie bei größeren Sanierungen oder Erweiterungen wird aufgrund der veränderten Grundbedingungen ein Bedarfsausweis benötigt. Die Aussagekraft dieses Energieausweises hängt stark von der Sorgfalt und Genauigkeit des Ausstellers ab, da die Berechnungen umfangreich und detailliert sind. Bei KE-Impuls legen wir großen Wert auf präzise Arbeit, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu gewährleisten.
Während der Verbrauchsausweis eine einfache und kosteneffiziente Lösung darstellt, bietet der Bedarfsausweis eine tiefere, theoretische Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes, unabhängig von den aktuellen Nutzungsgewohnheiten. Beide Varianten haben ihre spezifischen Einsatzbereiche und wir bei KE-Impuls helfen Ihnen gerne dabei, die für Ihr Gebäude passende Lösung zu finden.
Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie ist der Ausweis gesetzlich vorgeschrieben und muss einem Interessenten vorgelegt werden – dabei darf der Ausweis nicht älter als zehn Jahre sein.
Auch wenn der Ausweis bei einer Modernisierung oder dem Einbau einer neuen Heizung nicht zwingend aktualisiert werden muss, kann eine Aktualisierung sinnvoll sein, um die Verbesserungen ausweisen zu können und die Immobilie attraktiver zu machen.
KE-Impuls unterstützt Sie rund um den Energieausweis – kompetent, umfassend und individuell auf Ihr Gebäude abgestimmt. Um sicherzustellen, dass Ihr Ausweis alle Anforderungen erfüllt und ein präzises Bild der Energieeffizienz Ihres Gebäudes liefert, setzen wir auf unsere langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen. Mit KE-Impuls an Ihrer Seite erhalten Sie Dokumente, die exakt auf Ihre Immobilie zugeschnitten sind und den Wert und die Energieeffizienz Ihres Hauses bestmöglich darstellen. Wir freuen uns auf Sie!