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Sanierung von Wohngebäuden mit Denkmalschutz

Möchten Sie eine Sanierung an einem Wohngebäude mit Denkmalschutz vornehmen, gilt es einige Vorschriften zu beachten. Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Häusern geht es darum, das geschichtliche Aussehen des Wohngebäudes zu erhalten und gleichzeitig die Energieeffizienz zu steigern. Wir von Klode Energie-Impuls e.K. zeigen Ihnen hier, welche Vorschriften Sie dabei erwarten.

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Was versteht man unter Denkmalschutz und welche Gebäude fallen darunter?

Denkmalschutz ist ein weitgehender Begriff, nicht alle alten Wohngebäude fallen direkt unter diesen Schutz. Ein Denkmal ist ein Bauwerk, das als besonders schützenswert gilt. Um diesen Schutz zu gewährleisten, können der Staat und seine Organe bestimmte Objekte unter diesen stellen. Die rechtlichen Angelegenheiten und Rahmenbedingungen für den Erhalt eines Baudenkmals werden in Deutschland durch das sogenannte Denkmalrecht bestimmt. Generell dient der Erhalt eines Baudenkmals dazu, kulturhistorische Wohngebäude und historisch-relevante Anlagen zu schützen. Ziel des Erhaltes eines Baudenkmals in Deutschland ist es, schützenswerte Bauwerke zu erhalten und eine Verfälschung, Beschädigung oder sogar Zerstörung zu verhindern. Dafür gibt es bestimmte Maßnahmen, die zur Erhaltung sowie Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, ohne dass dabei der Ursprungszustand des Objektes wiederhergestellt werden muss. Diese Maßnahmen bezeichnet man als Denkmalpflege.

Das Denkmalschutzgesetz: Sanierungen mit Plan

Der Bund hat die Sanierung und Verwaltung den Ländern übertragen. Darum hat jedes Bundesland in Deutschland ein eigenes Denkmalschutzrecht und eine eigenständige Behörde. Die Aufgabe dieser Denkmalschutzbehörden ist es, alle Baudenkmäler im Verwaltungsgebiet zu erhalten. Dies wird primär durch den Bestandsschutz und Auflagen gegenüber den Besitzern erreicht. Diese Auflagen beziehen sich meist auf Baumaßnahmen wie Sanierungen, Renovierungen oder Aus- und Umbauten.

Die Denkmalschutzbehörde

Die untere Denkmalschutzbehörde ist das Amt für Baurecht und Denkmalschutz einer Stadt. Sie entscheidet, welche Immobilien zum offiziellen historischen Gebäudeerhalt gehören und welche nicht, erteilt Genehmigungen von Baumaßnahmen an Kulturdenkmälern und an Wohngebäuden innerhalb von Gesamtanlagen im Stadtgebiet und berät zu rechtlichen, baulichen, finanziellen und steuerlichen Themen mit Bezug auf den Erhalt eines Baudenkmals.

 

Es gibt spezielle Kriterien für den Denkmalschutz, die erfüllt werden müssen. Es gibt keine festgelegten Vorgaben, ab welchem Baujahr oder bei welchen Eigenschaften der Erhalt eines Baudenkmals zum Einsatz kommt. In der Regel prüft die Behörde jedes Wohngebäude einzeln und legt fest, ob die Rahmenbedingungen des Denkmalrechts erfüllt sind. Häufige Indikatoren, welche dazu führen, dass ein Wohngebäude unter Denkmalschutz fällt, sind eine intensive Nähe zur regionalen Kultur, städtebauliche, künstlerische oder die technische Bedeutung eines Wohngebäudes.

 

Generell werden die Sanierungsmaßnahmen an derartigen Wohngebäuden sehr streng gewertet und dürfen ohne eine ausdrückliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde nicht durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Abriss/Teilabriss des Gebäudes
  • Bewegung / Umsetzung des Objektes
  • Nutzungsänderung
  • Sanierung zur Instandsetzung
  • Keller- oder Dachbodenumbau
  • Generelle Veränderung des Erscheinungsbildes (durch Austausch von Fenstern, Türen, Oberlichtern)
  • Sanierung in der Tragstruktur (z. B. Durchbrüche)
  • Eingriffe in Entwässerungsanlagen
  • Anbringen/Ersetzen von Werbetafeln an Fassaden

Die Anforderungen der Behörden betreffen vor allem das Erscheinungsbild des jeweiligen Wohngebäudes. Bei Sanierungen jeglicher Art ist es zwingend erforderlich, das vollständige historische Bild der Immobilie zu erhalten. Dabei werden Techniken und zu verwendende Materialien bzw. Farbgebungen durch die Behörde vorgegeben. Darüber hinaus können Denkmalbehörden Nutzungsvorschriften erlassen. Beispielsweise kann die Umwandlung von denkmalgeschützten Nichtwohngebäuden in Wohnraumgebäude untersagt werden. Auch kleinste Maßnahmen, die das historische Gesamtbild verändern, können durch die Behörde verboten werden. Das können sogar Außenbeleuchtungen, Zäune oder Bewegungsmelder sein. Grundsätzlich ist festzuhalten: Vor jeder Veränderung an einem Wohngebäude mit Denkmalschutz ist Rücksprache mit der zuständigen Behörde zu halten.

 

Sollten Sie Fragen zu den geplanten Sanierungen an Ihrem Wohngebäude haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Unsere bestens geschulten Experten werden Ihnen eine einwandfreie persönliche Beratung bieten.

Das KfW-Programm für Wohngebäude mit Denkmalschutz

Wenn Sie an einem denkmalgeschützten Mietwohngebäude eine denkmalgerechte Sanierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Für die Maßnahmen zur Sanierung bei Wohngebäuden mit Denkmalschutz gibt es ein Förderprogramm, das KfW-Programm. Gefördert werden hierbei die Maßnahmen zur energetischen Sanierung, die zum Erreichen der Anforderungen an das „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ erforderlich sind (Komplettsanierung), aber auch Einzelmaßnahmen.

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Bestandteil der Förderung sind Maßnahmen zur Verbesserung der äußeren Gebäudehülle (Dach bzw. Dachraum, Türen, Fenster, Fassade, Kellerdecke) und zur energieeffizienten Wärmeversorgung (z.B. Heizungserneuerung, Fern- oder Nahwärmeanschluss, Nutzung regenerativer Energien). Zu den förderfähigen Kosten zählen laut KfW „alle energetischen Sanierungen, die dazu führen, dass das sanierte Haus den Effizienz-Standard erfüllt. Dazu gehören auch die Beträge, die der Eigentümer dem beauftragten Energieberater, Planer und Baubegleiter schuldet“. Bei diesem Verfahren ist außerdem die Beratung durch einen anerkannten Energieberater, wie Klode Energie-Impuls e.K., Pflicht. Fehlt dieser, so wird der Investitionszuschuss nicht gewährt.

 

Wichtig ist, dass Sie alle Ihre Vorhaben bezüglich einer Sanierung oder der geplanten Modernisierung im Vorfeld mit einem erfahrenen Sachverständigen wie Klode Energie-Impuls e.K. und mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde in Ihrem Bundesland absprechen, da es laut Denkmalschutzgesetz bestimmte Richtlinien und Vorgaben für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Objekten gibt. Falls Sie das Objekt bereits davor ausbauen, kann es durchaus vorkommen, dass Sie dafür keine Fördermittel erhalten. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass nur für offiziell denkmalgeschützte Gebäude, oder Gebäudeteile eine Förderung laut KfW bzw. ein Denkmalschutzzuschuss beantragt werden kann.

Energieberater KE-Impuls: Beratung zu Sanierungsmaßnahmen

Bei Gebäuden mit Denkmalschutz gilt es viele Dinge und Vorschriften zu beachten. Daher ist eine professionelle Energieberatung unabdingbar. Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Durch die passende Beratung können Sie die besten Sanierungsmaßnahmen vornehmen und somit eine Menge Energie und somit Geld sparen.

Wir von Klode Energie-Impuls e.K. sind ein professioneller Energieberater sowohl für herkömmliche Wohngebäude als auch für Wohngebäude mit historischem Denkmalschutz. Wir versuchen immer, das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen und diese individuell hervorragend zu beraten. Des Weiteren beraten wir Sie ebenfalls gerne individuell zu Ihren Fördermöglichkeiten. Um das zu erreichen, verfügen wir selbstverständlich über alle notwendigen Qualifikationen und sind sowohl als Energieeffizienzexperten für Förderprogramme des Bundes und der KfW als auch vom TÜVRheinland qualifiziert. Des Weiteren sind wir berechtigt, Energieausweise auszustellen.

 

Sollten Sie also Interesse an einer Sanierung für Wohngebäude mit Denkmalschutz haben und dafür noch eine Beratung benötigen oder eine andere Leistung von KE- Impuls wünschen, können Sie uns einfach über unser Kontaktformular erreichen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und darauf, Sie bestens zu beraten.