08 Apr. Neue BAFA-Regelung
Ab dem 1. April gehen die Fördermittel direkt an die Beratene💡
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Regeln zur Auszahlung von Fördermitteln geändert. Ab dem 1. April 2025 werden die Fördermittel nicht mehr an Energieberater:innen, sondern direkt an die Antragstellenden überwiesen.
Was ist neu?✅
Seit dem 3. März 2025 gelten auch geänderte Anforderungen für den Verwendungsnachweis:
- Private Antragsteller (natürliche Personen) müssen nun:
- ihre Steuer-Identifikationsnummer
- sowie ihr Geburtsdatum angeben.
- Juristische Personen müssen:
- die Steuernummer angeben (sofern vorhanden),
- alternativ: Nummer des zuständigen Finanzamts (Finanzamtsnummer).
Zudem gilt:
Energieberater:innen können sich keine Zahlungsermächtigung mehr ausstellen lassen.📌
Was bedeutet das für Sie?🔧
Diese Änderung sorgt für:
- mehr Transparenz
- schnellere und direkte Auszahlung
- eine klare Trennung zwischen Beratung und Abwicklung
Fragen zur Antragstellung oder zum Ablauf?📞
Wir unterstützen Sie gerne! Kontaktieren Sie uns einfach oder informieren Sie sich direkt weiter auf unserer Seite.
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