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Neue BAFA-Regelung

Ab dem 1. April gehen die Fördermittel direkt an die Beratene💡
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Regeln zur Auszahlung von Fördermitteln geändert. Ab dem 1. April 2025 werden die Fördermittel nicht mehr an Energieberater:innen, sondern direkt an die Antragstellenden überwiesen.

Was ist neu?✅

Seit dem 3. März 2025 gelten auch geänderte Anforderungen für den Verwendungsnachweis:

  • Private Antragsteller (natürliche Personen) müssen nun:
    • ihre Steuer-Identifikationsnummer
    • sowie ihr Geburtsdatum angeben.
  • Juristische Personen müssen:
    • die Steuernummer angeben (sofern vorhanden),
    • alternativ: Nummer des zuständigen Finanzamts (Finanzamtsnummer).

Zudem gilt:
Energieberater:innen können sich keine Zahlungsermächtigung mehr ausstellen lassen.📌

Was bedeutet das für Sie?🔧

Diese Änderung sorgt für:

  • mehr Transparenz
  • schnellere und direkte Auszahlung
  • eine klare Trennung zwischen Beratung und Abwicklung

Fragen zur Antragstellung oder zum Ablauf?📞

Wir unterstützen Sie gerne! Kontaktieren Sie uns einfach oder informieren Sie sich direkt weiter auf unserer Seite.

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